Über Eigeninteresse, Gerechtigkeit und die Frage, warum Biodiversitätsschutz mehr ist als Klugheit
„Wir sägen an dem Ast, auf dem wir sitzen.“ Die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte diesen Satz 2019, als der Weltbiodiversitätsrat IPBES seinen ersten globalen Bericht präsentierte. Er fasst eine weit verbreitete Art zusammen, über den Rückgang der biologischen Vielfalt nachzudenken: als Frage des Eigeninteresses. Wer die Natur zerstört, schadet sich selbst. Wer sie schützt, handelt klug.
Die Umweltethikerin Uta Eser hat in einem bemerkenswerten Aufsatz in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ, Januar 2026) gezeigt, warum diese Argumentation zwar einleuchtet, aber nicht ausreicht. Sie ist nützlich, weil sie Naturschutz ohne moralischen Imperativ begründet. Aber sie hat eine blinde Stelle: sie verschleiert, wer tatsächlich Verantwortung trägt — und wer die Folgen trägt.
„Einen Ast abzusägen, auf dem andere sitzen, ist nicht nur dumm, sondern es ist unverantwortlich.“
Der Philosoph Hans Jonas hatte es schon früher präzise formuliert: Das Problem mit dem Ast-Bild ist, dass unklar bleibt, wer das „Wir“ ist, das sitzt und sägt. In Wirklichkeit sägen die einen — und fallen die anderen. Eser nennt das die Kollektivrhetorik des Biodiversitätsdiskurses: Wenn „alle“ verantwortlich sind, fühlt sich sehr rasch niemand mehr in der Pflicht. Die Philosophin Hannah Arendt formulierte das treffend: Wo alle schuldig sind, ist es keiner.
Warum ist das relevant für das, was wir bei Nature Values tun? Weil wir uns täglich mit genau dieser Spannung auseinandersetzen. Die Eingriffsregelung nach BNatSchG §§ 13 ff. ist ein Instrument, das Verantwortung konkret zuweist: Wer einen Eingriff in Natur und Landschaft vornimmt — ein Windpark, eine Stromtrasse, eine Straße — ist verpflichtet, diesen auszugleichen. Nicht „die Gesellschaft“. Nicht „wir alle“. Sondern der Verursacher.
Das ist mehr als Regulatorik. Es ist ein strukturiertes Gerechtigkeitsprinzip: Die, die eingreifen, tragen die Kosten der Wiederherstellung. Unser Geschäftsmodell ermöglicht es, diese Kosten effizient und qualitätsvoll in echte ökologische Aufwertung zu überführen — auf Flächen wie unserem Pilotprojekt in Ramin, das von intensivem Ackerland zu artenreicher Extensivwiese und Feldgehölz wird.
Eser eröffnet noch eine dritte Perspektive, die über Klugheit und Gerechtigkeit hinausgeht: die Frage nach dem guten Leben. Das Bundesnaturschutzgesetz nennt in § 1 nicht nur die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, sondern explizit auch „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Natur. Dieser Dreiklang, so Eser, unterstreicht, dass Menschen nicht nur existenziell auf Natur angewiesen sind — sie pflegen Beziehungen zu ihr, die sich der reinen Nutzungslogik entziehen.
Genau das ist der Gedanke, der hinter Andy Warhols Satz steht, der uns von Anfang an begleitet hat: „I think having land and not ruining it is the most beautiful art anybody could ever want to own.“ Es geht nicht nur um Ökosystemleistungen. Es geht um etwas, das sich schwerer messen lässt — und gerade deshalb schützenswert ist.
Naturschutz als Klugheitsgebot, als Gerechtigkeitsfrage und als Option des guten Lebens: Das sind keine konkurrierenden Argumente. Sie ergänzen sich. Und sie alle sprechen dafür, den Rückgang der biologischen Vielfalt nicht länger als abstraktes Problem der Menschheit zu betrachten, sondern als konkreten Auftrag — an Unternehmen, Investoren, Flächeneigentümer und politische Akteure.
Quelle: Uta Eser, „Warum Biodiversität schützen? Eine umweltethische Betrachtung“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Jg. 76, Nr. 1–5/2026, Bundeszentrale für politische Bildung, S. 4–8.
Der Artikel steht unter CC BY-SA 4.0 und ist frei zugänglich unter www.bpb.de/apuz.