Ökosystemleistungen, ökonomische Bewertung und warum die Ökonomisierung der Natur kein Ausverkauf ist

Wie viel ist ein Hektar Grünland wert? Die ehrliche Antwort lautet: weit mehr als sein Marktpreis. Ein intaktes Auenökosystem reinigt Grundwasser, puffert Hochwasser, bindet Kohlenstoff, ernährt Bestäuber und bietet Erholungsraum. Diese Leistungen tauchen in keiner Bilanz auf — und genau das ist ein Teil des Problems.

Der Ökonom Bernd Hansjürgens hat in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ, Januar 2026) das Konzept der Ökosystemleistungen und seine Implikationen für Wirtschaft und Politik klar zusammengefasst. Sein Fazit: Die Ökonomisierung von Natur ist kein neoliberaler Ausverkauf. Sie ist der Versuch, Naturbelange in Entscheidungen sichtbar zu machen, die sie bislang ignoriert haben.

„Im Mittelpunkt steht die Eröffnung neuer Perspektiven, um Naturbelange in privaten, unternehmerischen und staatlichen Entscheidungen stärker zu berücksichtigen.“

Ökosystemleistungen lassen sich in vier Kategorien einteilen: Versorgungsleistungen (Nahrung, Wasser, Holz), Regulierungsleistungen (Bodenerosionsschutz, Wasserrückhalt, Schädlingsregulierung), kulturelle Leistungen (Erholung, ästhetische Naturerfahrung, Forschung) und Basisleistungen (Nährstoffkreisläufe, Photosynthese, Bodenbildung). Biodiversität ist das Fundament aller vier Kategorien: Je größer die Artenvielfalt, desto stabiler, widerstandsfähiger und produktiver ein Ökosystem.

Der ökonomische Gesamtwert der Natur — ein Konzept, das Hansjürgens ausführlich erläutert — umfasst dabei weit mehr als direkte Nutzwerte. Er schließt Existenzwerte ein (die Zufriedenheit, die allein aus dem Wissen um intakte Natur entsteht), Vermächniswerte (der Wunsch, künftigen Generationen eine intakte Natur zu hinterlassen) und altruistische Werte. Wer nur die unmittelbar messbaren Erträge eines Grünlandstücks berechnet, erfasst einen Bruchteil seines tatsächlichen Werts.

Besonders relevant für unsere Arbeit: Hansjürgens erwähnt explizit die Eingriffsregelung nach BNatSchG §§ 13 ff. als ein Instrument, das ökologische Bewertung in staatliche Entscheidungen integriert. Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ermöglicht eine quantitative Gegenüberstellung von Verlusten und Kompensationsmaßnahmen — und ist damit eines der wenigen gesetzlich verankerten Instrumente, die Ökosystemleistungen in konkrete Preissignale übersetzen.

Seit 2024 gilt zusätzlich: Große Unternehmen in der EU sind durch die CSRD verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte nach den ESRS-Standards zu erstellen. Der Standard ESRS E4 betrifft explizit Biodiversität und Ökosysteme — Unternehmen müssen Ziele, Strategien und Maßnahmen zum Schutz der Natur darlegen, und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das vergrößert den institutionellen Druck auf Eingriffsverursacher erheblich und dürfte die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Ausgleichsmaßnahmen weiter steigern.

Das Projekt in Ramin ist ein konkretes Beispiel für das, was Hansjürgens beschreibt: die Übersetzung von Ökosystemleistungen in wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen. Aus 17,3 Hektar degradiertem Ackerland entsteht ein zertifiziertes Ökokonto mit rund 650.000 Ökopunkten — Punkte, die einen regulatorisch anerkannten Ausgleichswert repräsentieren und von Eingriffsverursachern erworben werden müssen. Der Preis dieser Punkte ist, im Kern, der Marktpreis eines Ökosystemwerts, der zuvor unsichtbar war.

Hansjürgens betont, dass der ökonomische Ansatz mit Augenmaß eingesetzt werden muss — dort, wo er tatsächlich hilfreich ist, ohne Eigeninteressen der Natur auszublenden oder über andere Werte hinwegzugähnen. Diesem Grundsatz fühlen auch wir uns verpflichtet: ökonomische Klarheit im Dienst ökologischer Wirkung.

Quelle: Bernd Hansjürgens, „Ökosystemleistungen. Zur Ökonomisierung der Biodiversität“, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Jg. 76, Nr. 1–5/2026, Bundeszentrale für politische Bildung, S. 29–34.
Der Artikel steht unter CC BY-SA 4.0 und ist frei zugänglich unter www.bpb.de/apuz.